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Was mache ich, wenn ich keinen Termin bekomme? Wohin wende ich mich im Notfall?

Leider gibt es trotz steigender Zulassungszahlen in den letzten Jahren (Psychotherapeutenzulassungen sind durch die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung beschränkt) in vielen Regionen immer noch zu wenige Psychotherapeuten. Häufig kommen sehr viel mehr Anfragen um einen Termin, als eine Praxis bewältigen kann. Da Psychotherapie eine zeitgebundenen Leistung ist (jede Sitzung dauert 50 Minuten) kann ein Psychotherapeut niemanden "dazwischenschieben".

Eine Psychotherapie braucht in der Regel zwischen einem halben und eineinhalb Jahren - d.h. in dieser Zeit bekommt ein Patient wöchentlich Termine. Die meisten Psychotherapeuten sehen täglich sechs Patienten, so dass ein Therapeut ungefähr 30 Patienten gleichzeitig behandeln kann. Mit Verwaltungs- und Büroarbeit entspricht das einer Vollzeit-Tätigkeit. So erklärt es sich, dass im Monat nur ungefähr zwei-drei neue Therapieplätze vergeben werden können. 

Die Aufgabe von Psychologischen Psychotherapeuten ist die langfristige Behandlung über viele Monate hinweg, nicht die Akutversorgung. Dafür sind sie zwar qualifiziert, aber in unserem Gesundheitssystem haben sie eine andere Rolle bekommen und daher auch keine entsprechenden Abrechnungsziffern.

In Krisensituationen sind zuallererst die Haus- und Fachärzte Ansprechpartner. Es kann auch sein, dass (z.B. bei akuter Suizidalität) eine stationäre Aufnahme in einer psychiatrischen (Bezirks-) Klinik erforderlich ist. Die besondere Aufgabe der Bezirkskliniken ist die Akutversorgung und deshalb sind diese Kliniken Tag und Nacht geöffnet und müssen jeden anfragenden Menschen auf jeden Fall behandeln.

Viele Menschen sind auch unsicher, ob sie eine Psychotherapie brauchen. In solchen Fällen kann auch ein Besuch in einer örtlichen Beratungsstelle hilfreich sein und erste Orientierung geben.

Bekommen Patienten trotz Nachfragen in mehreren Praxen keinen Termin angeboten, weiß eventuell die Therapieplatzvermittlung der kassenärztlichen Vereinigung eine Behandlungsmöglichkeit. Wenn nicht, können sich Patienten an ihre (gesetzliche) Krankenversicherung wenden und dort eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren (d.h. bei einem nicht kassenzugelassenene Kollegen) beantragen. 

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