Psychotherapeutische Praxis Kohlhoff
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer. ( Otto Waalkes)
Vor Beginn einer Psychotherapie.....
Seit dem 1.4.2017 gelten die neuen Psychotherapierichtlinien. Der Gesetzgeber hat hier eine Reihe von Änderungen beschlossen, die die einzelnen Praxen verpflichtend umsetzen müssen.
Da seit Jahren zu wenige Psychotherapeuten zur Versorgung der gesetzlich Versicherten zugelassen sind, wurde geklagt, dass man schlecht einen Termin bei einem Psychotherapeuten bekomme. Das Nadelöhr bestand schon vor dem Erstkontakt.
Um das zu verändern, müssen Psychotherapeuten nun sogenannte "Sprechstunden" anbieten. Der erste Kontakt ist nun grundsätzlich immer eine Sprechstunde, in der abgeklärt werden soll, ob der jeweilige Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Maßnahmen (z.B. dem Besuch einer Selbsthilfegruppe) geholfen werden kann. Da Ratsuchende zeitnah einen Termin bekommen sollen, ist eine gewisse Anzahl Sprechstunden pro Woche verpflichtend von allen Psychotherapeuten anzubieten.
Der große Pferdefuß: diese Stunden gehen von der Arbeitszeit weg, die vorher für Psychotherapie genutzt wurde. Es gibt also weniger statt mehr Kapazitäten für Psychotherapie. Und: nur ein Bruchteil der Patienten, die in der Sprechstunde gesehen werden müssen, können auf einen Therapieplatz übernommen werden. Rein rechnerisch: für 8-10 Erstkontakte in der Sprechstunde / Monat stehen lediglich 2,5 Therapieplätze zur Verfügung. Das Nadelöhr wurde nun einfach hinter den Erstkontakt verlagert. Wir Psychotherapeuten kommen also zwangsläufig in die Lage, Hilfesuchenden sagen zu müssen "ja, Sie brauchen einen Therapieplatz" und "nein, wir in der Praxis können Sie aus Kapazitätsgründen nicht behandeln". Auch eine Warteliste wird daran nichts ändern, da die Flut der Neuanmeldungen in den Sprechstunden niemals abgearbeitet werden kann.
Die Krankenkassen wälzen hier das Problem, zu wenige Behandler zuzulassen, auf die Praxen ab, die keine Lösung anbieten und den Bedarf nicht decken können.
Eine andere Neuerung besteht darin, dass die Psychotherapeuten nun in dringenden Fällen eine "Akutbehandlung" anbieten können. Was zunächst einmal sinnvoll klingt, scheitert häufig auch an den mangelnden freien Plätzen.
Wir als Praxis haben keine Lösung für die Unterversorgung der Versicherten mit Psychotherapie. Wir werden das Problem dorthin zurück reichen müssen , wo es verursacht wird: zu den Krankenkassen.
Unser Ziel wird es weiterhin sein, Patienten im Rahmen unserer Kapazitäten mit hochwertiger und professioneller Psychotherapie zu versorgen.
Den Anteil an Ratsuchenden, die wir nicht versorgen können, können wir nur an ihre Krankenkasse zurück verweisen. Die Kassen haben Versorgungspflicht und müssen Patienten, die Psychotherapie benötigen, in zumutbarer Zeit einen Therapieplatz zur Verfügung stellen.