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Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Gesetzliche Krankenkassen: Psychotherapie ist eine Pflichtleistung. Die Durchführung obliegt den Vertragsbehandlern der Kassenärztlichen Vereinigung. Alle Behandler bei uns verfügen über Abrechnungsmöglichkeiten mit gesetzlichen Kassen. Zuzahlungen entstehen nicht.

Beihilfe: die Beihilfe übernimmt bis zu 5 Probesitzungen und Kurztherapien bis zu 10 Sitzungen ohne vorherigen Antrag. Bei weiter gehenden Behandlungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt, der i.d.R. problemlos bewilligt wird.

Private Krankenkassen: Die Kostenübernahme ist im Versicherungsvertrag geregelt, unterschiedliche Versicherungen bieten unterschiedliche Tarife (z.B. ist bei manchen Versicherungen ein Antrag notwendig, bei anderen nicht; viele Versicherungen erstatten problemlos alle notwendigen Sitzungen; manche Versicherungen erstatten bis zu 20 Sitzungen/Kalenderjahr; mache erstatten grundsätzlich nur eine Prozentsumme der Aufwendungen....). Erfragen Sie unbedingt vor Aufnahme einer Psychotherapie Ihre Vertragsbedingungen. Und bitte beachten Sie: ein Vertragsverhältnis besteht zwischen Therapeut und Patient, nicht zwischen Therapeut und Versicherung! Das heißt, Rechnungen sind unabhängig von den Erstattungsleistungen der Versicherung zu begleichen!

Selbstzahler: Sie haben die Möglichkeit, unsere Angebote als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten.

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